Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung
Unser Angebot ist bis zu seiner Annahme widerruflich. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Leistungsgegenstand
Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Proben sind Durchschnittsmuster.
3. Ausführungsunterlagen
Die Rücksendung uns überlassener Vorlagen und Datenträger erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, mit gewöhnlicher Post und auf Gefahr des Kunden.
4. Schutzrechtsverletzungen
Bezüglich des Bestehens von Schutzrechten Dritter (Urheberrechte etc.) sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Der Kunde verpflichtet sich daher, das Bestehen etwaiger Schutzrechte Dritter zu prüfen und uns mitzuteilen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung und werden durch die Ausführung des Auftrags daher Schutzrechte Dritter verletzt, haftet hierfür im Ergebnis allein der Kunde; er hat uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzleistungen zu erstatten.
5. Liefertermine
Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen bedarf der Schriftform, wenn der Auftrag vom Kunden schriftlich erteilt wurde. Sogenannte Plantermine sind keine verbindlichen Liefertermine. Treten nach Vertragschluss Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks oder Aussperrungen bei uns oder Dritten, Maschinenstillstand durch Strom- bzw. Wasserausfall oder ähnliche Ereignisse ein und war der Eintritt dieser Ereignisse für uns unvorhersehbar, unvermeidbar und außergewöhnlich und trifft uns an deren Eintritt kein Verschulden, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, soweit diese drei Wochen nicht überschreitet und die Verlängerung dem Kunden zumutbar ist. Sollte es zu Leistungsverzögerungen kommen, beträgt die vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 8 Tage.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten unsere am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise, soweit nicht ein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die Preise sind Einzelpreise in EUR zuzüglich MwSt. Mengenrabatte gelten bei gleichzeitiger Bestellung vom selben Original in gleicher Größe und gleichem Ausschnitt. Bei Flächenberechnungen werden die Maße auf volle 10 cm aufgerundet (ausgenommen Ultrachrome®). Berechnet werden die gelieferten Mengen einschließlich der hergestellten Muster. Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Leistung auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet. Alle Versandkosten, einschließlich Transportversicherung, gehen zu Lasten des Kunden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei deren Einlösung. Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden im Zeitraum zwischen Auftragsannahme und Lieferung oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründete Bedenken bestehen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten, falls uns nicht nach Fristsetzung Sicherheit geleistet oder Zug um Zug Leistung angeboten wird. Wird eine Leistung auf Anforderung des Kunden an eine Drittadresse berechnet, so erfolgt dies nur erfüllungshalber.
7. Versand
Versenden wir auf Verlangen des Kunden die Ware, so erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden (Versendungskauf). Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Vereinbaren wir mit unserem Kunden den Abschluss einer Transportversicherung, so trägt die Kosten für diese allein der Kunde.
8. Beanstandungen
Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen spätestens innerhalb von 4 Tagen schriftlich anzuzeigen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Übrigen gilt § 377 HGB uneingeschränkt. Ist der Kunde kein Kaufmann, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Lieferung anzuzeigen. Ansonsten gilt die Beschaffenheit der Ware als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde, nachdem er diese festgestellt hat, innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ansonsten ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen, die nicht in unserem Besitz sind, zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine unverzügliche Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
9. Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir, unabhängig von der Vertragsnatur des Vertrages, das Recht, nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.Schlägt die gewählte Art der Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen worden ist. Wir haben das Recht mindestens 2 Nacherfüllungs-
versuche vorzunehmen, bevor die Nacherfüllung insgesamt als fehlgeschlagen gilt. Weitergehende Mängelansprüche bzw. Mängelrechte des Kunden bestehen nicht.
10. Haftung
Wir haften hinsichtlich jedweder vertraglicher und gesetzlicher Schadenersatzansprüche des Kunden, die dem Kunden insbesondere durch Verletzung unserer Pflichten bei Vertragsverhandlungen, bei Vertragsverletzungen, einschließlich vertraglicher Nebenpflichten und durch unerlaubte Handlung entstehen, soweit uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit trifft. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden haften wir bereits bei fahrlässiger Verursachung. Wir haften auch im Falle der Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften und im Falle einer schuldhaften Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit es sich um einen typischen vorhersehbaren Schaden handelt. Im übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, solange er noch nicht Eigentümer der Sache geworden ist, diese pfleglich zu behandeln. Solange hat der Kunde uns auch unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Sache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte werden schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-End-Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) abgetreten. Diese Abtretung erfolgt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die uns zustehende Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verzichten jedoch auf die Einziehung der Forderung, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Sache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt im Falle der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist unser Geschäftssitz (Düsseldorf oder Stuttgart).
13. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Esslingen, den 01.01.2007